RECHTSANWALTSKANZLEI BEER

 Schwerpunkte


Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist die Kanzlei Beer schwerpunktmäßig sowohl im Verkehrszivilrecht, d.h. Durchsetzung- bzw. Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen beispielsweise aus einem Verkehrsunfall, als auch im Verkehrsordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrsstrafrecht tätig.

-Verkehrszivilrecht
Hier helfen wir Ihnen bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles, bzw. bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder wenn unberechtigterweise Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Der Schädiger, das heißt derjenige der an dem Verkehrsunfall Schuld ist, ist in der Regel auch verpflichtet die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Das bedeutet, wenn Sie keinerlei Schuld haben, werden Ihnen Ihre Kosten erstattet. Daher ist die Inanspruchnahme der Dienste der Kanzlei für Sie in einem solchen Fall grundsätzlich kostenfrei. Gerade bei Verkehrsunfallsachen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend zu empfehlen, da ohne professionelle Hilfe leicht Fehler gemacht werden, die nicht oder nur schwer wieder zu beseitigen sind. Es können Ihnen auch Ansprüche im Sinne von Geldleistungen entgehen, von denen Sie keine Kenntnis haben.

-Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren / Verkehrsstrafrecht
Hier ist die Kanzlei vorwiegend im Bezug auf die Vermeidung- bzw. Aufhebung von Fahrverboten tätig. Wichtig ist für Sie in diesem Zusammenhang insbesondere das schnelle Handeln, da bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides die zweiwöchige Einspruchsfrist unbedingt zu beachten ist.

Aber auch im Zusammenhang mit dem Verkehrszentralregister und eingetragenen Ahndungen („Punkte in Flensburg“) sowie mit Möglichkeiten der Punktereduzierung, bzw. Tilgung oder aber auch der Vorgehensweise bei angeordneter Teilnahme an Aufbauseminaren hilft Ihnen die Kanzlei gerne weiter. Im Hinblick auf strafrechtliche Tatbestände, wie beispielsweise die Verkehrsunfallflucht- oder Trunkenheit im Verkehr bzw. Gefährdungen des Straßenverkehrs durch gefährliche Eingriffe gewährleistet die Kanzlei ebenfalls eine kompetente Vertretung. Hier wird versucht eine Entziehung der Fahrerlaubnis, bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu vermeiden.

© Corinna Beer  -  Rechtsanwältin  -  Tel. 06074 482618  -  Fax 06074 482617  -  Impressum/Datenschutz