RECHTSANWALTSKANZLEI BEER

 Profil


Rechtsanwältin Corinna Beer hat die Zweite Juristische Staatsprüfung im November 2002 bestanden. Am 12.12.2002 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Am 24.01.2008 ist Frau Rechtsanwältin Beer von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Schlichterin der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bestellt worden. Voraussetzung hierfür war die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechendem Seminar der Kammer zur Verleihung dieses Titels.

Frau Rechtsanwältin Beer hat vor dem Studium eine Banklehre absolviert, so dass sie auch das Berufsbild der Bankkauffrau erfüllt und daher in wirtschaftsrechtlichen Fragen über eine besondere Kompetenz verfügt. Dies außerdem weil sie bereits in der Rechtsabteilung der Deka-Bank, sowie einer Unternehmensberatung (Schwerpunkt Erstellung von Individualsoftware für Banken) gearbeitet hat.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind das Arbeits-, Miet,- Straf –und Verkehrsrecht. Auch im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe werden Mandate durchgeführt.

Im Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht führt Frau Rechtsanwältin Beer den Titel "Fachanwältin für Strafrecht".

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