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Schwerpunkte StrafrechtIm Bereich der Strafverteidigung – und des Jugendstrafrechts besteht ein umfassendes Arbeitsfeld. Pflichtverteidigungen werden ebenfalls wahrgenommen. Aber auch im Strafvollzug, bzw. des Verfahrensstadiums der Untersuchungshaft, Haftprüfung – bzw. beschwerde und der Berufung sowie Revision bestehen besondere Fachkenntnisse aufgrund von jahrelanger Erfahrung. Ebenfalls zum Tätigkeitsfeld gehört die „aktive“ Strafverfolgung, d.h. die Anfertigung von Strafanzeigen, sowie die Nebenklagevertretung. |
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