RECHTSANWALTSKANZLEI BEER

 Schwerpunkte


Mietrecht

Im Mietrecht ist die Kanzlei Beer vorwiegend im Bezug auf die Beendigung von Mietverhältnissen, d.h. die Abwicklung des Mietvertrages, tätig. Insbesondere die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, d.h. die Frage, ob eine Mietsache bei Auszug zu renovieren ist, die Probleme, die im Hinblick auf Wohnungs- bzw. Schlüsselrückgabe und Kautionsrückzahlung entstehen können stehen hier im Mittelpunkt.

Die Kanzei Beer hilft Ihnen bei der fristgemäßen Durchführung von Kündigungen eines Mietverhältnisses in der ordnungsgemäßen Form unter der Beachtung der entsprechenden Fristen. Des weiteren werden alle Fälle im Zusammenhang mit Gebrauchs-beeinträchtigungen der Mietsache durch Störungen beispielsweise von Mitbewohnern des Hauses durch Lärm, Gerüche oder Ähnlichem bzw. durch Mängel in der Wohnung (wie beispielsweise Schimmel) kompetent betreut.

In diesem Zusammenhang wird dann die richtige Vorgehensweise empfohlen (z.B. Führung eines Lärmprotokolls) und die richtigen Schritte zur Wahrung der Rechte eingeleitet. Hierzu zählen die Mängelanzeige, Fristsetzung u.U. die Durchsetzung von Mietminderungs-ansprüchen und Abhilfeschaffung, d.h. endgültige Beseitigung des Mangels.

Ein weiterer Schwerpunkt besteht im gewerblichen Mietrecht, sowie in Angelegenheiten von Wohnungseigentümer Gemeinschaften. Außerdem wird die Überprüfung von Mietverträgen, das heißt die Gültigkeit einzelner Klauseln durchgeführt. Gerne ist die Kanzlei auch bei der Gestaltung, bzw. dem Entwurf von Mietverträgen behilflich oder hilft, wenn der Mieter den Mietzins nicht oder nicht regelmäßig entrichtet.

© Corinna Beer  -  Rechtsanwältin  -  Tel. 06074 482618  -  Fax 06074 482617  -  Impressum/Datenschutz