RECHTSANWALTSKANZLEI BEER

 Schwerpunkte


Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Kanzlei Beer insbesondere in den folgenden Bereichen tätig: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge e.t.c), Abmahnungen sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit Zeugnisberichtigungen, das heißt wenn man mit einem Zeugnis, welches man erhalten hat nicht zufrieden ist, kann man hiergegen vorgehen.

Des weiteren ist die Kanzlei auch im Zusammenhang mit der Gestaltung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen vertraut. Ferner bestehen bereits Erfahrungen im Hinblick auf Fälle im Zusammenhang mit Belästigungen am Arbeitsplatz, sowie Mobbing.

Im Arbeitsrecht werden auch Klagen im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe durchgeführt. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin finanziell nicht gut gestellt ist, übernimmt der Staat die Prozess – bzw. Anwaltskosten.

Gegebenenfalls ist der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, wenn sich die Vermögensverhältnisse verbessern, verpflichtet die übernommenen Kosten zurückzuzahlen (teilweise ist auch eine Ratenzahlung möglich).

© Corinna Beer  -  Rechtsanwältin  -  Tel. 06074 482618  -  Fax 06074 482617  -  Impressum/Datenschutz