RECHTSANWALTSKANZLEI BEER

 Schlichtung


Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist anerkannte Gütestelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens in Hessen. Dieses ist seit dem 1.06.2001 vorgeschrieben. Grundlage ist das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung vom 6. Februar 2001. Hier ist geregelt (§ 1), dass bevor eine Klage eingereicht werden kann, in folgenden Streitfällen eine Pflicht besteht vorher ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

  • In vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750,00 €
  • Bei Ansprüchen aus § 906 BGB (Einwirkungen auf Grundstücke) wie beispielsweise beim Hinüberfall nach § 911 BGB, Grenzbaum § 923 BGB oder des Überwuchses § 910 BGB
  • Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht im Presse und Rundfunk begangen worden sind.

Die Gütestelle und die Kanzlei als ihr Schlichter helfen Ihnen als Rechtssuchende die Voraussetzungen zu prüfen, ob ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Gerne beraten wir Sie bei der Stellung des Antrages. Die Kanzlei als Schlichter ist aus ihrer täglichen Praxis damit vertraut mit dem Rechtsuchenden die komplexen Sachverhalte zu erfassen, Vergleichsvorschläge zu entwerfen und die rechtlichen Konsequenzen zu erläutern.

Die Kanzlei Beer hat sich im Interesse der Rechtssuchenden mit den speziellen Verhandlungs – und Mediationstechniken eines Schlichtungsverfahrens vertraut gemacht, um ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können.

Die Kanzlei informiert Sie, ob in Ihrem Fall ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist und steht Ihnen gerne als Schlichtungs-person zur Verfügung. Der Antrag ist dann bei der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer zu stellen. Hier geben Sie uns als Schlichter an.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren können Sie der Schlichtungsordnung der Gütestelle der Rechts-anwaltskammer Frankfurt a. M. entnehmen. Sie können diese in Kanzleibüro oder bei der Geschäftsstelle der Gütestelle einsehen. Darüber hinaus finden Sie den Text bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. unter www.rechtsanwaltskammer-ffm.de. Außerdem steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Beer für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

© Corinna Beer  -  Rechtsanwältin  -  Tel. 06074 482618  -  Fax 06074 482617  -  Impressum/Datenschutz